Um ein uneingeschränktes, sorgenfreies Spielvergnügen mit unseren Spielsachen zu garantieren,
müssen die strengen Anforderungen der Spielzeugnorm (DIN EN 71) erfüllt werden.
Dies wird von unabhängigen Prüfinstituten wie dem TÜV Rheinland, Bureau
Veritas und SGS durch folgende Tests sichergestellt:
ZUGTEST:
Wie fest sitzt die Nase des Kuscheltiers?
TEST ZUR ENTFLAMMBARKEIT:
Wie schnell fängt das Spielzeug an zu brennen?
SCHADSTOFFTEST:
Sind das Fell, die Füllung sowie alle anderen Komponenten komplett frei von Schadstoffen?
WICHTIG:
die richtige Kennzeichnung! Jedes Spielzeug muss mit dem CE-Kennzeichen
versehen sein. Damit bestätigt der Hersteller, dass sein Produkt den
geltenden europäischen Richtlinien für Produktsicherheit entspricht.
Unsere Produkte entsprechen den einschlägigen behördlichen und gesetzlichen Vorgaben.
Z.B. DIE NORM FÜR SICHERHEIT VON KINDERBEKLEIDUNG (DIN EN 14682)
Um zu verhindern, dass sich Kinder verletzen, weil sich Kordeln ihrer Anoraks und Jacken an Türen oder in Geräten verhaken, gibt es die DIN-Norm DIN EN 14682 "Sicherheit von Kinderbekleidung – Kordeln und Zugbänder an Kinderbekleidung", die für Kinder bis 14 Jahre gilt.
Z.B. DIE BEDARFSGEGENSTÄNDEVERORDNUNG
Hiermit meint der Gesetzgeber sämtliche Produkte, mit denen Sie im Alltag in Berührung kommen, z.B. Kleidung, Spielwaren, Geschirr. Besondere Sicherheitsvorschriften legen fest, welche Stoffe in welchen Mengen enthalten sein dürfen. Die Verordnung beinhaltet außerdem Kennzeichnungspflichten und Warnhinweise.
Z.B. REACH, DIE NEUE CHEMIKALIENVERORDNUNG
Bei REACH (Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals – Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe) handelt es sich um die grundlegende Verordnung für das neue EU-Chemikalienrecht, mit dem eine europaweite Vereinheitlichung erreicht werden soll.
Z.B. DAS GERÄTE- UND PRODUKTSICHERHEITSGESETZ (GPSG)
Dieses stellt sicher, dass Produkte den für sie definierten Sicherheitsanforderungen entsprechen und dass von ihnen keine Gefährdung für den Benutzer ausgeht. Ist die Handhabung eines Artikels nicht selbsterklärend, so muss eine Gebrauchsanleitung beigefügt sein.
Z.B. DIE NORMENREIHE DIN EN 71 FÜR SPIELWAREN
Gerade Kinder benötigen unseren ganz besonderen Schutz, deshalb unterliegen Spielwaren verschärften Sicherheitsanforderungen.
Z.B. DIE KOSMETIKVERORDNUNG
Die Verordnung über kosmetische Mittel listet die Stoffe auf, die in der Produktion kosmetischer Mittel verwendet werden dürfen, und jene, deren Verwendung eingeschränkt ist.